Fotografie eines traditionellen mallorquinischen Steinhauses mit Natursteinfassade, schwarzen Fensterrahmen und blühender Bougainvillea.

Hausbesetzer auf Mallorca – wie groß ist die Gefahr wirklich?

„Habt ihr eigentlich keine Angst, dass irgendwann jemand Fremdes in eurer Wohnung wohnt, wenn ihr wiederkommt?“

Diese Frage wurde uns in den vergangenen Jahren tatsächlich immer wieder gestellt. Schließlich hatten wir unsere Wohnung auf Mallorca schon lange, bevor wir endgültig auf die Insel gezogen sind. Und zwischen unseren Aufenthalten stand sie natürlich auch mal mehrere Wochen leer.

Die Geschichten über die sogenannten Okupas, wie Hausbesetzer in Spanien genannt werden, kennt vermutlich jeder. Da kommt man nichts ahnend nach Mallorca, steht vor seinem Haus oder seiner Ferienwohnung, bekommt den Schlüssel nicht mehr ins Schloss und plötzlich öffnet jemand Fremdes die Tür. Und fragt womöglich noch, was man denn eigentlich möchte.

Klingt ziemlich verrückt, oder?

Ganz aus der Luft gegriffen sind solche Geschichten allerdings nicht. Auch wir haben hier schon von Immobilien gehört, die tatsächlich besetzt wurden. Aber wie häufig sind Hausbesetzer auf Mallorca und den übrigen Balearen eigentlich ein Thema?

Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass 2025 auf den Balearen insgesamt 433 Fälle von Hausfriedensbruch und widerrechtlicher Immobilienbesetzung polizeilich registriert wurden. Im Jahr zuvor waren es noch 514.

Dabei werden allerdings unterschiedliche Straftaten zusammengefasst. Die Zahlen bedeuten also keineswegs, dass Hunderte Eigentümer nach dem Urlaub plötzlich nicht mehr in ihre Häuser oder Ferienwohnungen konnten.

Wer sich die Entwicklung genauer ansehen möchte, findet die Zahlen beim spanischen Innenministerium.

Wann gilt eine Immobilie eigentlich als bewohnt?

Das spanische Recht unterscheidet zwischen dem Eindringen in eine tatsächlich als privater Wohnraum genutzte Immobilie (Allanamiento de morada) und der widerrechtlichen Besetzung eines nicht als Wohnung genutzten Objekts (Usurpación).

Entscheidend ist dabei nicht, ob gerade jemand zu Hause ist. Auch ein Ferienhaus, eine Finca oder eine Ferienwohnung, die nur zeitweise genutzt wird, kann rechtlich als geschützter Wohnraum gelten. Anders sieht es beispielsweise bei einem seit Jahren leerstehenden Haus aus, das niemand als persönlichen Rückzugsort nutzt.

Das bestätigt auch die spanische Staatsanwaltschaft in ihrer offiziellen Anweisung zur Hausbesetzung.

Und dann gibt es noch diese berühmten 48 Stunden.

Angeblich müsse man Hausbesetzer innerhalb dieser Zeit erwischen, weil man sie danach praktisch nicht mehr aus der Immobilie bekomme. Tatsächlich gibt es eine solche allgemeine gesetzliche Frist in Spanien überhaupt nicht.

Woher kommt diese Geschichte dann?

Vermutlich aus der Frage, wann die Polizei bei einer auf frischer Tat festgestellten Straftat unmittelbar eingreifen darf. Je länger eine Besetzung zurückliegt und je unklarer die tatsächlichen Verhältnisse sind, desto schwieriger kann eine sofortige polizeiliche Räumung werden. Daraus hat sich offenbar irgendwann die Vorstellung entwickelt, nach genau zwei Tagen sei alles zu spät.

So einfach ist es allerdings nicht.

Wer nach Mallorca zurückkehrt und feststellt, dass Fremde sein regelmäßig genutztes Ferienhaus oder seine Wohnung besetzt haben, sollte sofort die Polizei verständigen. Ist der Hausfriedensbruch eindeutig feststellbar und liegen die rechtlichen Voraussetzungen vor, kann die Polizei auch ohne vorherigen Gerichtsbeschluss einschreiten. Bestehen dagegen Zweifel oder ist ein gerichtliches Verfahren erforderlich, kann sich die Angelegenheit deutlich länger hinziehen.

2025 hat Spanien deshalb bei den gesetzlichen Regelungen nachgebessert. Bestimmte Fälle sollen seitdem schneller vor Gericht kommen. In den Schlagzeilen war sogar von Räumungen innerhalb von 15 Tagen die Rede.

Aber wie so oft steckt der Teufel im Detail.

Die Gesetzesänderung bedeutet nämlich nicht, dass jede Hausbesetzung automatisch innerhalb von 15 Tagen beendet wird. Welche Verfahren tatsächlich infrage kommen, hängt unter anderem davon ab, um welche Art der Besetzung es sich handelt. Die entsprechenden Regelungen finden sich in der Ley Orgánica 1/2025.

Und was passiert, wenn unter den Hausbesetzern auch Kinder sind?

Auch das ist ein Punkt, der immer wieder für Diskussionen sorgt. Denn bei bestimmten gerichtlichen Räumungsverfahren kann berücksichtigt werden, ob Menschen besonders schutzbedürftig sind, beispielsweise weil minderjährige Kinder betroffen sind oder keine andere Unterkunft zur Verfügung steht.

In solchen Fällen können soziale Dienste eingeschaltet und Räumungen unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ausgesetzt werden. Die entsprechenden Schutzvorschriften wurden auch 2026 verändert.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Familien mit Kindern grundsätzlich in einer fremden Immobilie bleiben dürfen. Entscheidend ist auch hier, um welche Art der Besetzung es sich handelt und welches Verfahren läuft.

Wer sich genauer damit beschäftigen möchte, findet die gesetzlichen Regelungen im spanischen Gesetzesblatt.

Ein prominenter Fall direkt vor unserer Haustür

Dass Hausbesetzungen auf Mallorca durchaus ein Thema sind, zeigt ein ziemlich bekanntes Beispiel aus unserer unmittelbaren Umgebung.

Die ehemalige Finca Son Coll von Boris Becker bei Artà wurde 2018 von mehreren Menschen besetzt. Das Anwesen stand damals bereits längere Zeit leer und war in rechtliche und finanzielle Auseinandersetzungen verwickelt. Erst im Januar 2020 wurde die Finca schließlich geräumt.

Unter den zuletzt dort lebenden Menschen befanden sich auch eine schwangere Frau und ein minderjähriges Kind. Nach der Räumung wandte sich die Familie an die Sozialdienste der Gemeinde Artà.

Über den Fall berichtete damals unter anderem die mallorquinische Zeitung Última Hora.

Für die Eigentümer können solche Verfahren nicht nur nervenaufreibend, sondern auch teuer werden. Hinzu kommen möglicherweise Schäden an der Immobilie. Ob man sich diese Ausgaben später von den Verantwortlichen zurückholen kann, steht noch einmal auf einem ganz anderen Blatt.

In Spanien gibt es sogar private Unternehmen, die sich auf die sogenannte Desokupación, also die Räumung besetzter Immobilien, spezialisiert haben. Manche versuchen, die Besetzer durch Verhandlungen zum Auszug zu bewegen. Andere stehen wegen ihrer teilweise fragwürdigen Methoden in der Kritik. Gewalt, Drohungen oder Nötigung sind dadurch selbstverständlich nicht erlaubt.

Warum wir trotzdem ganz entspannt geblieben sind

Natürlich hatten auch wir uns Gedanken darüber gemacht, was während unserer Abwesenheit mit unserer Wohnung passieren könnte. Aber besondere Angst vor Hausbesetzern hatten wir deshalb nicht. Wir hatten die üblichen Vorkehrungen getroffen, um unser Zuhause auch aus der Ferne im Blick behalten zu können.

Außerdem haben wir Freunde auf der Insel, die damals einen Schlüssel zu unserer Wohnung hatten und im Ernstfall hätten vorbeischauen können.

Zum Glück war das nie notwendig. Zumindest nicht aus Sicherheitsgründen.

Einmal hatte ich nämlich tatsächlich vergessen, das Licht im Badezimmer auszuschalten. Unsere Freundin fuhr kurzerhand vorbei und machte es aus. Nicht gerade ein dramatischer Sicherheitseinsatz, aber immerhin. 😉

Was uns zusätzlich ein gutes Gefühl gab, war die Lage unserer Wohnung.

Sie liegt mitten in einem gewachsenen Wohngebiet in Artà, umgeben von mallorquinischen Nachbarn, die dort dauerhaft leben. In unserer unmittelbaren Nachbarschaft sind wir tatsächlich die einzige deutsche Familie.

Hier kennt man sich und bekommt mit, was in der Straße passiert. Wenn plötzlich völlig fremde Menschen in unserer Wohnung ein und aus gingen, würde das vermutlich ziemlich schnell auffallen.

Und auch bei unserem inzwischen gekauften Stadthaus in Artà ist das nicht viel anders. In der Nachbarschaft kennt man sich mittlerweile, zumindest mehr oder weniger. Wenn plötzlich völlig fremde Menschen in eines der Häuser einziehen würden, bliebe das vermutlich nicht lange unbemerkt.

Bei abgelegenen Fincas oder Wohnanlagen, in denen viele Immobilien nur während der Ferien genutzt werden, könnte die Situation anders aussehen. Wenn über längere Zeit niemand vor Ort ist und auch die Nachbarn häufig wechseln, fällt eine ungewöhnliche Nutzung möglicherweise weniger schnell auf.

Ob solche Immobilien tatsächlich häufiger besetzt werden, lässt sich aus den verfügbaren Statistiken allerdings nicht eindeutig ableiten.

Und wenn uns heute jemand fragt, ob wir damals Angst vor Hausbesetzern hatten? Eigentlich nicht. Ein gewisser Respekt vor dem Thema war natürlich da. Aber wir wussten unsere Wohnung in einer Nachbarschaft, in der man aufeinander achtet. Und das war uns am Ende deutlich mehr wert als all die Geschichten, die man so hört.

Mallorca Side Fact: Hausbesetzer werden in Spanien Okupas genannt. Auch zeitweise genutzte Ferienhäuser, Fincas und Ferienwohnungen können rechtlich als geschützter Wohnraum gelten. Die oft zitierte 48-Stunden-Regel gibt es in dieser pauschalen Form nicht. Und obwohl seit 2025 beschleunigte Strafverfahren möglich sind, bedeutet das noch lange keine garantierte Räumung innerhalb von 15 Tagen.

Stand: November 2026. Die rechtlichen Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.




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